Horst Mahler – Prozeß in München am 12.01.2009 – 1. Tag – Bericht. Von: Horst Mahler horst-mahler@voelkische-reichsbewegung.org
Datum: 12. Januar 2009 21:42:51 GMT+01:00
An: horst-mahler@voelkische-reichsbewegung.org
Vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts München - II begann heute (12.01.2009) der Prozeß gegen mich wegen Holocaustleugnung und Volksverhetzung.
Weitere Termine:
13.01.2009, 09:00 Uhr LG München II, Nymphenburger Str. 56, Saal B 266 II
14.01.2009, 09:00 Uhr, sowie 03.02.2009, 09:00 Uhr, jeweils gleiche Stelle.
Gegenstand ist in erster Linie meine Selbstanzeige wegen der Verbreitung des Buches von Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust" sowie wegen Versendung der Video-DVD "Die kurzen Beine der heiligen Lüge" enthaltend meinen Kommentar zur Verurteilung der Rechtsanwältin Sylvia Stolz zu 3 ½ Jahren Freiheitsstrafe wegen ihrer Verteidigertätigkeit für Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim (am 14. Januar 2009 vollendet sich das erste Jahr ihrer Gefangenschaft).
In der heute begonnenen Hauptverhandlung wurde ich vom Gericht gehindert, meine Einlassung mündlich vorzutragen. Zur Begründung dieser Maßnahme erklärte der Vorsitzende, daß der mündliche Vortrag wegen
seines Inhalts möglicherweise eine Straftat sei. Diese Äußerung beinhaltet eine Vorverurteilung. Folglich habe ich einen Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter der Strafkammer gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist.
Die Einleitung meiner Einlassung zur Sache hatte ich schriftlich ausgearbeitet. Ich dokumentiere nachfolgend den Text derselben zugleich mit der Begründung des Befangenheitsantrages (Auszug).
Zu einer ausführlicheren Berichterstattung fehlt mir die Zeit. Morgen um 09.00 Uhr geht die Verhandlung weiter. Dafür muß ich noch Anträge vorbereiten, die nur noch schriftlich gestellt werden dürfen. Maulkorb. Geheimverfahren.
Horst Mahler
In dem Scheingerichtsverfahren gegen mich vor dem Landgericht München II – Zahl 2 KLs 11 Js 42142/07 - Einlassung (Einleitung)
Ja! Ich habe das Buch von Germar Rudolf „Vorlesungen über den Holocaust“ in digitalisierter Form an drei verschiedene Adressaten versandt und ich habe die Video-DVD „Die kurzen Beine der heiligen Lüge“ an eine Vielzahl von Empfängern verteilt.
Ich stehe hier, weil ich es so gewollt habe. Sie wollen wissen, warum ich es will?
Die Antwort auf diese Frage gebe ich mit einer Feststellung von Prof. Dr. Robert Faurisson, dem bedeutendsten französischen Revisionisten auf dem Gebiet der Gaskammerlegende, dem Kernstück der Holocaustreligion, die in der Zeitung „La Montagne“, Ausgabe vom 08. Januar 2009, veröffentlicht worden ist. Sie lautet:
„Die amerikano-zionistische Achse hat die deutschen Kinder phosphorisiert, die japanischen Kinder atomisiert, die vietnamesischen Kinder mit dem orangenen Boten behandelt und die irakischen Kinder mit dem angerei- cherten Uran. Es wird Zeit, daß die Besiegten, die Erniedrigten und Geschmähten mit dem zurückschlagen, was ich seit langem als die ‚Atombombe der Armen‘ bezeichne, d.h. mittels des geschichtlichen Revisionismus. Diese Waffe tötet niemanden und entstellt niemanden. Sie tötet nur die Lüge, die Verleumdung, die Diffamie-rung, den Mythos der ‚Shoah‘ ebenso wie das gräßliche Shoa-Business, das Leuten wie Bernard Madoff, Elie Wiesel, den Kohorten der ‚wundersam Geretteten‘ und den Mördern der Kinder in Gaza so teuer ist.“
Lassen Sie die „Zauberflöte“ von Mozart in einer noch klassischen Aufführung (Deutsche Grammophon-gesellschaft, Bayerisches Staatsorchester unter der der Leitung von Sawallisch, Regie Everding) auf sich wirken, und Sie werden verstehen, was ich sage.
Jesus sprach zu den Führern des Judenvolkes:
„Ihr seid von dem Vater, dem Teufel, und nach eures Vaters Lust wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang und ist nicht bestanden in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er die Lüge redet, so redet er von seinem Eigenen; denn er ist ein Lügner und ein Vater derselben. Ich aber, weil ich die Wahrheit sage, so glaubet ihr mir nicht. [Luther-Bibel 1912, Joh 8, 44-45)
Wir leben in einer durch und durch judaisierten Welt, deren Fundament aus lauter Lügen besteht. Die größte Lüge ist die Holocaustlüge. Sie zu töten, ist die vornehmste Pflicht der Deutschen, die noch Deutsche sein wollen. In Erfüllung dieser Pflicht will ich mit gutem Beispiel vorangehen. Ich empfinde tiefen Schmerz wenn ich beobachte, wie viele Genossen meines Volkes in satanischer Verblendung die Lüge für die Wahrheit halten und jene verfolgen, die unter Schmerzen die Höhle der Wahnbilder verlassen konnten und des Sonnenlichts ansichtig geworden sind.
Von ihrem Gott Jahwe ist den Juden aufgetragen, durch Verleihung von Geld gegen Zinsen die Weltherrschaft zu erringen, denn es steht geschrieben:
…. der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
[Luther-Bibel 1912: Das fünfte Buch Mose (Deuteronomium), Dtn 15, 6] und
…. du wirst vielen Völkern leihen; du aber wirst von niemand borgen. Und der HERR wird dich zum Haupt machen und nicht zum Schwanz, und du wirst oben schweben und nicht unten liegen, darum daß du gehorsam bist den Geboten des HERRN, deines Gottes, die ich dir heute gebiete zu halten und zu tun, und nicht weichst von irgend einem Wort, das ich euch heute gebiete, weder zur Rechten noch zur Linken, damit du andern
Göttern nachwandelst, ihnen zu dienen. [Luther-Bibel 1912: Das fünfte Buch Mose (Deuteronomium) Dtn 28, 11-14]
Und es ist ihnen geboten, die Völker zu versklaven und bei Widerstand sie zu töten. Denn es steht geschrieben:
Fremde werden deine Mauern bauen, und ihre Könige werden dir dienen. Denn in meinem Zorn habe ich dich geschlagen, und in meiner Gnade erbarme ich mich über dich. Und deine Tore sollen stets offen stehen, weder Tag noch Nacht zugeschlossen werden, daß der Heiden Macht zu dir gebracht und ihre Könige herzugeführt werden. Denn welche Heiden oder Königreiche dir nicht dienen wollen, die sollen umkommen und die Heiden verwüstet werden. [Luther-Bibel 1912: Der Prophet Jesaja. (Jes 60, 10-12) ]
Wie dumm sind wir Nichtjuden doch, daß wir diese Thora-Stellen nicht ernst nehmen! Die Machtjuden, die Geldfürsten, leben danach und tun, was ihnen geboten ist. Wenn sie uns – was in diesen Tagen offenbar
wird – durch Betrug ausrauben, haben sie kein schlechtes Gewissen, da sie mit der Beraubung und Ermordung der Völker den Willen ihres Gottes tun.
Doch in diesen Tagen hat der Juden Weltherrschaft das notwendige Ende gefunden. Im September 2008 ist mit dem Konkurs des jüdischen Geldhauses Lehman Brothers eine „weltgeschichtliche Zäsur“ (FAZ v. 10. Januar 2009 S. 9) eingetreten. „Mit der Implosion des unregulierten Schattenbankensystems ist ein Kernpfeiler des neoliberalen Wirtschaftsmodells zusammengebrochen.“ (FAZ v. 10. Januar 2009, S. 19)
Das Geld ist weg und kann auf der Grundlage eines privaten Bankensystems nie wieder kommen, denn Geld ist ein gesellschaftliches Vertrauensverhältnis. Träger dieses Vertrauens war das private Bankensystem. Es wird jetzt erkannt, daß dieses einem systemischen Zwang zum Betrug ausgesetzt ist, ja, daß es das Dasein des Betruges als Geldsystem ist. Ein Betrüger ist aber nur solange erfolgreich, wie er nicht als solcher erkannt ist. Jetzt haben wir ihn – weltweit – erkannt.
Der historische Nationalsozialismus hatte die Zinsknechtschaft als Krebsgeschwulst im Volkskörper wahrge-nommen, aber noch nicht den systemischen Trieb zum weltumspannenden Betrug als solchen erkannt. Daß sich dieser Trieb in den zurückliegenden 20 Jahren in der „globalisierten“ Welt ungehindert bis zum jetzt eingetretenen Zusammenbruch austoben konnte, haben die Juden durch die „Holocaustreligion“ bewirkt. Diese verhinderte die rechtzeitige Wahrnehmung der Judenheit als das „Nein zum Leben der Völker“ (Martin
Buber), also als Betrüger, Räuber und Völkermörder.
Das Vertrauen in die Jüdische Währung, die Dollar-Leitwährung, ist weg. Damit ist das Geld weg. Mit dem jüdischen Geld ist die jüdische Macht dahin. Die Welt steht an einem Wendepunkt, wie er nur alle tausend Jahre einmal vorkommt.
Jetzt kann Geld nur noch unter nationalsozialistischem Vorzeichen, nur noch durch Brechung der Zinsknechtschaft wieder in Erscheinung treten. Wir erleben mit Staunen, wie jetzt überall der Staat als Retter der Banken auftritt, der Staat, der selbst längst überschuldet ist, selbst ein fauler Schuldner des jüdischen Banksystems ist.
Diese „Rettungspakete“ sind nicht anderes als eine Neuauflage des „Weltgeldbetruges“ (Hamer) auf erweiterter Stufenleiter. Dieser wird schon bald blitzartig eine Hyperinflation nach sich ziehen.
Nur der Staat, der sich durch Verstaatlichung der Banken auf der Grundlage einer national gehegten Volkswirtschaft aus der Schuldenfalle befreit hat, der nationalsozialistische Staat, kann in sich das für die Entstehung eines Geldsystems notwendige Vertrauen herstellen. Da die entwickelten Völker mit ihrer komplexen Arbeitsteilung ohne Geldsystem nicht überleben können, legt sich jetzt überall der Selbsterhal- tungstrieb der Völker mit der ihm eigenen absoluten Energie in die Wiederbelebung der Idee des National-sozialismus. Und es wird das Deutsche Volk sein, das hier aufgrund seiner Berufung und geschichtlichen Erfahrung den Völkern das Beispiel gibt und den Weg aus der Katastrophe weisen wird. In einem ersten Schritt ist der historische Nationalsozialismus, wie ihn Adolf Hitler verkörperte, aus dem Säurebad der jüdischen Geschichtslügen zu bergen. Das kann allein der Tod der Holocaustreligion bewirken.
Der erste Anstoß für diesen Befreiungsakt muß vom Deutschen Volk selbst ausgehen, denn unsere natürlichen Verbündeten in diesem Krieg, insbesondere die moslemische Welt, kann auf diesem Gebiet solange nichts wirklich Durchgreifendes bewirken, solange scheinbar das Deutsche Volk darauf versessen ist, als Mörder der Judenheit dazustehen. Die Deutschen Deutschenhasser, die Gutmenschen, die an diesem Schein arbeiten, sind mit ihrem Wesen zu konfrontieren. Sie sind Gehilfen des Völkermordes nicht nur am eigenen Volk.
Sie sind mitverantwortlich für den Völkermord am palästinensischen Volk, am irakischen Volk, am Volk der Afghanen und an den künftigen Völkermorden, die gegenwärtig von den USA in Zusammenarbeit mit Israel vorbereitet werden.
Für den „Aufstand der Deutschen“, die noch Deutsche sein wollen, ist die Holocaustjustiz der strategisch entscheidende Frontabschnitt.
Die Gerichtssäle sind Gefechtsfelder.
Die Ebersberger Rechtsanwältin Sylvia Stolz hat hier die Maßstäbe gesetzt. Vor ihr verneige ich mich mit Dankbarkeit und Ehrfurcht. Sie ist jetzt meine Lebensgefährtin – oder sollte ich sagen: meine Kampfgefährtin? Über ihre Bedeutung schrieb ich:
„Die Ebersberger Rechtsanwältin Sylvia Stolz ist seit 2005 als Verteidigerin bzw. Verfahrensbevollmächtigte in verschiedenen Gerichtsverfahren mit politischem bzw. weltanschaulichem Hintergrund in Erscheinung getreten. Diese Tätigkeit hat ihr im Handumdrehen weltweit eine Bekanntheit und Popularität verschafft, um die sie weniger mutige Rechtsanwälte in unserem Lande beneiden mögen. Dieser Vorgang deutet auf eine Anomalie hin, über die nachzudenken, dringend geboten ist. Das Sensationelle im Verhalten von Sylvia Stolz besteht darin, daß sie unerschrocken mit juristischem Handwerkszeug an den Tabus kratzt, auf denen seit der Niederlage des Deutschen Reiches im Jahre 1945 die Ordnung Europas und der übrigen Welt beruht.
Sie weiß, daß Tabus ihre Macht dann verlieren, wenn sie nachhaltig in aller Öffentlichkeit verletzt werden. Sie kennt das Risiko, das damit verbunden ist. Dennoch steht sie treu an der Seite derjenigen, die ihr Leben der Aufgabe gewidmet haben, die Holocaust-Religion zu entzaubern und die Ehre des Deutschen Volkes aus dem Säurebad der Geschichtslügen zu retten und ihr zu neuem Glanz zu verhelfen. Das juristische Handwerkszeug, dessen sich Sylvia Stolz dabei bedient, ist übersichtlich und einfach: Gestützt auf die Gesetzesmaterialien zum Grundgesetz, genauer : auf die Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 sowie unter Hinweis auf Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland legt sie beweiskräftig dar, daß diese kein Staat sondern nur die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherr-schaft“ (C. Schmid) über das Deutsche Volk ist, daß diese seit nunmehr 62 Jahren andauernde Fremdherrschaft (nachfolgend „OMF-BRD“ genannt) als Verletzung von Artikel 43 Haager Landkriegsordnung ein Völkerrechts-verbrechen darstellt und aus diesem Grunde die von den Organen der Fremdherrschaft (Bundestag, Bundesrat,
Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht u.v.m.) gesetzten Akte keinen rechtlichen Bestand, sondern angesichts der realen Machtverhältnisse nur eine rein tatsächliche Bedeutung haben (C. Schmid). Folgerichtig macht Sylvia Stolz geltend, daß das nach dem 8. Mai 1945 geschaffene politische „Strafrecht“ der OMF-BRD keine Rechtsnorm, sondern Ausdruck des Willens der fremden Herren ist, ihre Herrschaft gegen den erwa-chenden politischen Widerstand des Deutschen Volkes zu schützen und zu verewigen.
Sylvia Stolz konfrontiert als Verteidigerin in politischen Prozessen gegen Bürger des Deutschen Reiches die als Organe der Fremdherrschaft tätigen „Richter“ mit der Forderung , ihr Wirken als Teilnahme an einem Völkerrechtsverbrechen, als Landesverrat im Sinne der fortgeltenden Gesetze des Deutschen Reiches und als Ermöglichung des am Deutschen Volk verübten Seelenmordes selbst einzusehen und die einschlägigen Vorschriften nicht länger als geltendes Recht zu achten. Die BRD-Juristen reagieren darauf in schöner Regelmäßigkeit mit einer Anklage wegen Verunglimpfung der BRD und ihrer Organe. Sachhaltige Argumente zur Widerlegung der von Carlo Schmid und anderen anerkannten Staats- und Völkerrechtslehrern dargelegten Rechtsstandpunkte werden von ihnen nicht beigebracht.
Den Deutschen gilt es seit jeher als mutige und verdienstvolle Tat, der willkürlich handelnden Obrigkeit das geltende Recht vor Augen zu führen und zur Umkehr zu mahnen. Aber ist es nicht töricht, die Handlanger der fremden Herren, die „Richter“, auf diese Weise herauszufordern?
Sylvia Stolz weiß aus Erfahrung, daß in Fällen
sogenannter Holocaust-Leugnung die Verurteilung der Angeklagten von vornherein beschlossene Sache ist, und die Gewalttätigkeit des fremdherrschaftlichen Willens gegen deutschwillige Deutsche durch eine Schein- gerichtsbarkeit nach dem Muster des Nürnberger Siegertribunals gegen die Führung des Deutschen Reiches verschleiert werden soll. Sie reißt die rechtsstaatliche Kulisse ein. Sie ist überzeugt, daß letztlich nur auf diesem Wege das Bewußtsein geweckt werden kann, daß das Deutsche Volk einer verdeckten, seine Seele mordenden Feindeinwirkung unterliegt. Sie ist durchdrungen von dem Gedanken, daß allein durch den AUFSTAND FÜR DIE WAHRHEIT der schleichende Volkstod abgewendet werden kann.
Mit ihren Reden vor Gericht erinnert sie die BRD-Juristen an den Geist von Tauroggen in der vielleicht nicht ganz vergeblichen Hoffnung, daß diese angesichts der täglich drängender werdenden Not von Volk und Reich den Vasallendienst endlich verweigern und zu ihrem Volk zurückfinden werden. Um diese Entwicklung vorzubereiten, stellt Sylvia Stolz in den einschlägigen Prozessen die Frage nach der Lage, in der sich das Deutsche Reich nach der militärischen Niederlage im Jahre 1945 befindet. Sie zeigt, daß das Deutsche Reich weder 1945 noch danach untergegangen ist, sondern als Völker- und Staatsrechtssubjekt fortbesteht, allerdings durch die Eliminierung der rechtmäßigen Reichsregierung unter Admiral Dönitz handlungsunfähig geworden ist. Sie weist nach, daß – obwohl es darauf nicht ankommt – auch das „Bundesverfassungsgericht“ diese Auffassung vertritt, aber von den Organen der OMF-BRD vielfältige Anstrengungen unternommen werden, über diese Tatsache hinwegzutäuschen.
Sie zieht daraus den Schluß, daß die Bundesrepublik Deutschland mit dem fortbestehenden Deutschen Reich nicht identisch ist und belegt, daß das Bundesverfassungsgericht in täuschender Absicht das Gegenteil
behauptet, um den von der deutschfeindlichen Propaganda erzeugten Schein zu ermöglichen, es handele sich bei der BRD um einen Deutschen Nationalstaat, der mit dem 2+4-Vertrag im Jahre 1990 die volle Souveränität erlangt habe.
Von diesen Einsichten ausgehend, fragt Sylvia Stolz nach den Gründen, die die im Zweiten Weltkrieg sieg-reichen Feinde zu dieser Täuschung motivieren. Sie findet die Antwort in den Kriegszielen, die die Feindmächte USA, Großbritannien, UdSSR (jetzt Rußland) und Frankreich gegen das Deutsche Reich verfolgen. Ihr gemeinsa- mes Ziel sei es, das Deutsche Reich als Machtfaktor endgültig auszuschalten und zu diesem Zweck den Träger des Reiches, das Deutsche Volk, durch Beseitigung seiner rassischen Geschlossenheit und durch die Zerstörung seiner Kultur auszulöschen. Die Entwaffnung des Deutschen Reiches sei nur erst die notwendige Bedingung für die Realisierung dieses Zieles. Mit der - zu großen Teilen erst nach dem militärischen Zusammenbruch
bewirkten - physischen Dezimierung des Deutschen Volkes um ca. 20 Millionen Deutsche sei die angestrebte Vernichtung des Reichsvolkes noch nicht vollendet. Der Krieg werde von den Feinden unter Ausnutzung der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht mit Mitteln der psychologischen Kampfführung als Seelenmord am Deutschen Volk fortgesetzt. Die genannten Kriegsziele der Feinde des Deutschen Reiches seien eine Reaktion auf die Bismarck’sche Reichsgründung von 1871 und in ihrer eigentlichen Bedeutung nur zu er-fassen, wenn das Ringen der europäischen Völker miteinander als heilsgeschichtliches Geschehen gedeutet werde. Diese Ebene der Erkenntnis habe die Deutsche Idealistische Philosophie an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert erklommen, als in Frankreich unter dem Schlachtruf: „Freiheit! Gleichheit! Brüderlichkeit!“ Ströme von Blut vergossen und die Deutschen Völkerschaften von den napoleonischen Heeren niedergetreten wurden. Der Kreuzzug gegen den Deutschen Volksgeist und die politische Verfolgung der Deutschen sei der vergebliche Versuch, die Zeitenwende, in der Europa und die übrige Welt stehen, hintanzuhalten: Der Individualismus, der sich seit der griechischen Antike herausgearbeitet und in unseren Tagen zum selbstzerstörenden Egoismus
gesteigert ist, sinkt ins Grab. An die Stelle des egoistischen Individuums tritt die sittliche Person, die sich als Teil eines organischen Ganzen weiß und sich deshalb für das Volk als Ganzes verantwortlich fühlt und dement-sprechend nach dem Grundsatz handelt: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz!“. Dieser Gedanke ist von alters
her die Seele des Deutschen Volkstums.
Das Zeitalter des sittlichen Personalismus ist mit der Erhebung des Deutschen Volkes im Jahre 1933 als Nationalsozialismus in Erscheinung getreten. Das in diesem Geist geeinte Deutsche Volk ist groß und stark genug, das Joch der Zinsknechtschaft zu zerbrechen und in der anti-mammonistischen Weltrevolution die Führung zu übernehmen. Der Nationalsozialismus war durch sein Beispiel für die alte Ordnung der Dinge, den Liberalismus, in den Stammländern des Individualismus - in Großbritannien, Frankreich und in den Vereinigten Staaten von Amerika - eine tödliche Bedrohung. Im Angesicht dieser Gefahr haben sich unter Führung der Plutokraten (der Geldherrscher) die durchaus auch untereinander verfeindeten Mächte der alten Ordnung gegen das Deutsche Reich – den gemeinsamen Herausforderer – verschworen, um es mit vereinten Kräften niederzuringen mit dem Ziel, es für immer von der Bühne der Weltgeschichte zu verdrängen.
Welches sind nun im Einzelnen die Bedingungen für den Erfolg des Feindes?
1. Der fortdauernde Krieg gegen das Deutsche Reich muß als Frieden erscheinen.
2. Der Feind muß von den Deutschen als Freund angesehen werden.
3. Die Deutschen müssen glauben, daß das ihnen aufgezwungene Grundgesetz „ihre Verfassung“ und die „Bundesrepublik Deutschland“ ihr Staat und die nach dem Grundgesetz eingesetzten Kollaborateure
Vertreter des Deutschen Volkes seien.
4. Den Deutschen muß ein Schuldkomplex eingeredet werden, der es ihnen unmöglich macht, stolz auf sich zu sein.
5. Die Deutschen müssen ihre Judenfeindschaft auch innerlich leugnen und das „auserwählte Volk Gottes“ - unseren ewigen Feind - reuevoll als das „unschuldige Opfer“ von irrationalem Haß und von Neid wähnen und innerlich zu allen denkbaren Bußübungen bereit sein.
6. Die nationalsozialistische Weltanschauung muß vermittels einer sich täglich steigernden Lügenpropaganda den nachwachsenden Deutschen als Ausgeburt der Hölle erscheinen, so daß jegliche Annäherung an dieses Gedankengut den Deutschen den Angstschweiß auf die Stirn treibt.
7. Anstelle der nationalsozialistischen Weltanschauung muß den Deutschen unablässig und auf allen Ebenen der „american way of life“ (der amerikanische Lebensstil) als die allein selig machende Wahrheit eingehämmert werden.
8. Um den den Deutschen eigentümlichen Drang, die Welt gut einzurichten, zu veröden, müssen die in jedem Menschen lauernden bösen Lüste mit den raffiniertesten Methoden an die Oberfläche gekitzelt werden, damit wir angesichts der allgegenwärtigen Verworfenheit der uns umgebenden Menschen schließlich an uns zweifeln und glauben, daß „die Menschen von Natur böse“ seien und Versuche, sie zu bessern, uns als Narren erscheinen lassen.
9. Der Widerspruch der Deutschen gegen diese Maßnahmen des Feindes muß vermittels seiner Medienmacht in die Schweigespirale versenkt werden.
10. Um die Schweigespirale intakt zu halten, müssen diejenigen Individuen, die der geschichtlichen Wahrheit ihre Stimme verleihen, mit den Mitteln der Strafgerichtsbarkeit mundtot gemacht werden.
Man mache auf diese Feststellungen die Probe aufs Exempel!
Ist es glaubhaft, daß der Feind, der sich beauftragt wähnt, alle Völker zu versklaven und die, die ihm widerstreben, zu erschlagen , der auch deshalb glaubt, von allen Völkern gehaßt zu werden , - ist es
wirklich glaubhaft, daß dieser Feind plötzlich von Liebe für die Völker, insbesondere für das Deutsche Volk, erfüllt ist?
Ist es glaubhaft, daß der Feind im Augenblick seines militärischen Sieges über das Deutsche Reich seine Kriegsziele aufgegeben hat? Ist es glaubhaft, daß der Feind seine wirksamste psychologische Waffe - die „Auschwitzkeule“ (Martin Walser) - der Prüfung durch von ihm unabhängige Gerichte des Besiegten anheim geben wollte, da er sie doch noch braucht und die Entdeckung ihres Geheimnisses ihn in den Abgrund
reißen würde?
Wer das glaubt, dem ist nicht zu helfen.
Welchen Schluß zieht Sylvia Stolz daraus für ihre Verteidigung der verfolgten Deutschen?
Daß Recht und Gerechtigkeit für das Deutsche Volk und seine Genossen nur hergestellt werden kann, wenn die Erkenntnis hochgehalten wird, daß der Zweite Weltkrieg dem Deutschen Reich aufgezwungen und nichts anderes war als eine Weltkonterrevolution. Deren wesenhaftes Ziel ist die Nihilierung des Deutschen Geistes durch Verteufelung seines politischen Willens, des Nationalsozialismus. Die politischen Strafvorschriften der OMF-BRD und deren Anwendung gegen Deutsche Patrioten sind notwendige Bedingungen für den nachhalti-gen Erfolg der konterrevolutionären Strategie unserer Feinde. Diese Vorschriften sind keine Rechtsnormen im Sinne des Grundsatzes „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage), der durch Artikel 103
Grundgesetz auch die Fremdherrschaft bindet.
Sylvia Stolz macht bewußt, daß R e c h t nichts anderes ist als der vernünftige Wille eines selbstbestimmten Volkes. Sie stellt die Frage, ob das Deutsche Volk jemals unbeeinflußt von der Medienmacht seiner Feinde - d.h. frei von feindlicher Bewußtseinskontrolle - den Willen gefaßt habe, sich dem ungeprüften Schuldspruch seiner siegreichen Widersacher zu unterwerfen, sich in endlosen Selbstanklagen zu ergehen sowie jegliches Bekenntnis zu sich und seiner Geschichte als Verbrechen von sich zu weisen. Ihre Antwort auf die gestellte Frage ist ein eindeutiges „Nein“.
In dem aufgezwungenen Schuldkult findet die Fremdherrschaft über das Deutsche Volk ihren reinsten Aus-druck. Alle anderen Aspekte der fortwirkenden militärischen Niederlage des Reiches wären durch den politi-schen Willen der Deutschen längst genichtet, wenn ihr Selbstbehauptungswille nicht durch den eingepflanzten Schuldkomplex gelähmt wäre. Die in der OMF-BRD etablierte Scheinjustiz erhält maßgeblich diese Lähmung aufrecht durch die gewaltsame Unterdrückung des Widerspruchs gegen die seelenmörderischen Geschichts-lügen unserer Feinde.
Das Auftreten unerschrockener Verteidiger in den Gerichtssälen der OMF-BRD gefährdet die Fremdherrschaft. Es genügt, in den einschlägigen Verfahren die Dinge beim Namen zu nennen, um die an den Scheinprozessen beteiligten Juristen zu verunsichern. Diese werden zwar eine Weile noch dem Willen der fremden Herren ge-horchen, aber zunehmend von Gewissensbissen geplagt werden. Schließlich werden bei einigen wenigen die Skrupel überwiegen und zur Verweigerung des Vasallendienstes führen. Allein das wird reichen, um den Schleier zu zerreißen, mit dem sich die Gewalt der Sieger über das Deutsche Reich bisher erfolgreich verhüllen konnte. Ist dieser Schleier erst einmal gefallen und der Bedrücker unseres Volkes als solcher wieder kenntlich geworden, wird den Deutschen der Mut nicht länger mangeln, sich zu befreien, und die Opfer zu bringen, ohne die die Freiheit nicht zu haben ist.
Der Prozeß gegen Sylvia Stolz ist der Versuch, die in den Gerichtssälen eingegrabenen Geschützstellungen unserer Feinde gegen Entdeckung und Zerstörung zu sichern. Ob dieser Versuch erfolgreich sein oder scheitern wird, hängt von uns allen ab. Es ist an der Zeit, daß wir gegen die Fremdherrschaft aufstehen.“
Und so stehe ich hier, weil ich nicht anders kann. In der judaisierten Welt kann ich nicht leben. Ich werde mich aber - um ihr zu entfliehen - nicht umbringen. Also bleibt mir nur übrig, alles zu geben, um meinen Beitrag für ihre Veränderung zu leisten.
Deutschland erwache!
Horst Mahler, 12.01.2009
Begründung des Befangenheitsantrages (auszugsweise):
Im Mittelpunkt des Hauptverfahrens gegen mich stehen die Fragen,
1. ob das Verbot der Holocaustleugnung eine gültige Rechtsnorm ist und
2. ob ggf. das als Holocaust bezeichnete Geschehen „offenkundig“ ist und keines Beweises mehr bedarf.
Das Ziel der Verteidigung ist in diesem Falle, das Gericht davon zu überzeugen,
zu 1.
daß § 130 StGB kein Gesetz der Deutschen Rechtsordnung ist sondern eine völkerrechtswidrige und daher unbeachtliche Anordnung einer Feindmacht ;
zu 2.
daß die „Offenkundigkeit“ des Holocausts nur vorgetäuscht ist auf verbrecherische Weise durch Täuschung
und gewaltsame Unterdrückung der Gegenstimmen von sachkundigen Historikern und Geschichtsforschern.
Daraus folgt:
Selbst wenn die Richter am Anfang der Hauptverhandlung überzeugt sind, daß beide Fragen mit einem „Ja“ zu beantworten sind, dürfen sie das nicht als ihr endgültiges Urteil voraussetzen. Vielmehr sind sie verpflichtet, in der Hauptverhandlung alle Argumente zur Kenntnis zu nehmen, die nach Auffassung des Angeklagten je für sich allein oder in ihrer Gesamtheit geeignet sein können, die ursprüngliche Überzeugung des Gerichts aufzulösen und in ihr Gegenteil zu verkehren.
Diese Überlegungen sind einzuordnen in das System der Wertentscheidungen, das bei redlicher Auslegung der Bestimmungen des Grundgesetzes sichtbar wird.
Dazu:
Wenn man sagt: „Der Kaufmann X hat seinen Kunden Y um eine große Summe betrogen“ ist das möglicher-weise eine üble Nachrede. Wird der Behauptende wegen übler Nachrede angeklagt, ist er genötigt, den Wahr- heitsbeweis zu führen. Er wird vor Gericht nicht nur die verletzende Behauptung wiederholen, sondern zusätz-lich dazu Beweismittel anführen, mit denen er seine Aussage als wahr erweisen will. Mißlingt der Wahrheits-beweis wird, der Täter nicht ein weiteres Mal wegen übler Nachrede angeklagt und verurteilt werden. Warum Nicht? Jeder, der angeklagt wird, darf sich verteidigen – auch wenn er dabei nicht immer bei der Wahrheit bleibt. Im Strafrecht ist das der Kernbereich der Selbstbindungszusage des Artikel 103 Absatz 1 GG (rechtliches Gehör). Für die Ausübung dieses Rechts zur Verteidigung stellt die Rechtsordnung den Schutz des § 193 StGB zur Verfügung: „… Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, …. sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidi-gung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.“
Meinen Sie, daß da der Dorfrichter Adam dem Angeklagten damit drohen darf, daß er diesen gleich doppelt bestrafen werde, wenn er sich erdreiste, den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung zu führen? Käme das nicht einer Nötigung sehr nahe?
Es steht doch in allen einschlägigen Kommentaren und ist vom Bundesgerichtshof noch vor dem Petitions-ausschuß ausgesprochen worden, daß „Offenkundigkeiten“ - als Meinungen! über Tatsachen - nicht von ewiger Dauer sein müssen. Sie dürfen - wenn neue Erkenntnisse auftauchen - mit entsprechenden Beweisanträgen angegriffen werden. Diese verpflichten das Gericht ungeachtet der noch anerkannten Offenkundigkeit neue Tatsachen und Erfahrungssätze im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht sachlich zu würdigen (Alsberg/Nüse: Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., München 1983, S. 568ff.)
Das Wissen um diese Rechtslage ist jedem Richter in Deutschland als aktuelles Bewußtsein zuzurechnen. Die Unterstellung des Gegenteils wäre eine Richterbeleidigung. Ein Richter, der in Holocaustfällen dieses Ur-Recht verneint mit der Ansage, es sei strafbar, den Wahrheitsbeweis für die Behauptung zu führen, daß der Holo-caust eine Erfindung sei, stellt sich außerhalb der Rechtsordnung, handelt willkürlich und erweist sich als ein gefährlicher Feind des Rechts. Kein Angeklagter, der bei Sinnen ist, wird einen solchen Richter für unparteiisch halten. Die richterliche Willkür tritt hier noch schärfer hervor, wenn man bedenkt, daß die „schrecklichen Holocaustjuristen“ den von § 130 Abs. 3 StGB selbst gewiesenen Weg, ein solches Ergebnis zu vermeiden, vorsätzlich ignorieren. Sie wissen selbstverständlich, daß eine ganz biedere handwerkliche Auslegung des § 130 Abs. 3 StGB-BRD Ihnen den ganzen Kummer ersparen könnte. Oder wollen Sie für sich geltend machen, den einfachen Wortlaut des Gesetzes nicht verstanden zu haben. Dann wären Sie möglicherweise nicht befangen, aber unfähig, das Amt eines Richters auszuüben und sollten zurücktreten. Zur Bestrafung aus dieser Vorschrift reicht es ja nicht, daß die Äußerung öffentlich getan wird. Es muß als weitere Modalität hinzukommen, daß dies“ in einer Weise“ geschieht, „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Ist denn die Verteidi-gung gegen eine Anklage nach § 130 Abs. 3 StGB in öffentlicher Hauptverhandlung vor einem Gericht, vor das
ja niemand freiwillig tritt, „geeignet den öffentlichen Frieden zu stören“? Muß bei der Beantwortung dieser Frage nicht der überragende Wert eines rechtsstaatlichen Verfahrens - und dazu gehört nun einmal die
Verteidigung - berücksichtigt und gegen den „öffentlichen Frieden“ abgewogen werden? Ist es nicht geradezu friedenserhaltend, wenn der Staat einen vermeintlichen Leugner öffentlich zur Verantwortung zieht in der ihm geziemenden Weise, indem er ihm einen „fairen Prozeß macht“, also einen Prozeß mit einer Verteidigung, die diesen Namen verdient und mit Verteidigern, die sich für ihre Mandanten „tüchtig ins Zeug legen“? Da ja der Angeklagte nicht alleine spricht, sondern im Staatsanwalt ein Gegenüber hat, das unrichtige Behauptungen und
dergleichen an Ort und Stelle durch Gegenrede neutralisieren kann und das Gericht danach mit seiner anzu-nehmenden Autorität im Urteil ja öffentlich klarstellen wird, was von den Verteidigungsargumenten denn zu halten sei, ist doch die Befürchtung einer von der Verteidigung ausgehenden Friedensstörung mehr als an den Haaren herbeigezogen. Was für ein Menschenbild liegt der vorgeschützten Bewahrung des „öffentlichen Friedens“ zugrunde? Besonnene Bürger scheinen jedenfalls nicht das Leitbild zu sein. Darin liegt eine Beleidigung des Deutschen Volkes. Es ist üblich, die Vorschriften im Lichte der im Grundgesetz niedergelegten Wertentscheidungen auszulegen. Gilt das nicht auch für § 130 Abs. 3 StGB? Es ist einfach nicht hinnehmbar, rechtsstaatlich durchgeführte Strafverfahren für geeignet zur Friedensstörung zu definieren und mit dieser Begründung den Rechtsstaat abzuschaffen. Hinzu kommt, daß in der rechtlichen Debatte um § 130 Abs. 3 StGB der Kernbereich des Rechts, um das es geht, stets ausgeblendet bleibt - aus böser Absicht.
Es geht nicht nur um Meinungsfreiheit. Es geht um das Leben des Deutschen Volkes. Wenn von den Deutschen gesagt wird, sie seien ein Volk von Krawattenträgern, so ist das eine Meinungsäußerung, über die man schmun- zeln kann oder auch nicht. Dem deutschen Volk geht dabei nichts ab.
Wenn man aber sagt, das Deutsche Volk habe das Jüdische Volk ermordet, dann ist das ein Angriff auf das Leben der Deutschen als Volk. Diesen kleinen Unterschied hat man in der Debatte um § 130 Abs. 3 StGB-BRD geflissentlich übersehen und so getan, als ginge es nur um die Meinungsfreiheit, auf die man, wie Stefan Huster (in der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 8/1996 S. 487 ff.) meint, schon mal verzichten könne.
Das Deutsche Volk findet am Völkermord keine Freude und wähnt sich - anders als das Jüdische Volk - auch nicht von seinem Gott auserwählt, andere Völker umzubringen. Wenn man ihm einredet, es habe ein anderes
Volk gemeuchelt, dann fühlt es sich vor seinem Gott schuldig. Und Schuldgefühle dieser Größe töten (E.P. Koch); töten auch ein Volk. Ist je ein Widerstandswille stärker gewesen, als jener, der aus der Erkenntnis erwächst, daß Satan das eigene Volk, die eigene Familie, das Liebste, was ein Mensch auf der Welt hat, zu verderben droht? Die Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, sind entschlossen - koste es was es wolle -, diesen Völkermordversuch der Juden abzuwehren einfach dadurch, daß sie die gegen sie gezückte Mordwaffe, die Lüge, durch die Aufdeckung der Wahrheit stumpf machen.
Die Judenheit ist in den Prozessen gegen Ernst Zündel, Germar Rudolf und Sylvia Stolz vor den Strafkammern des Landgerichts Mannheim endlich auf den Selbsterhaltungswillen des Deutschen Volkes gestoßen und daran zuschanden geworden. Die Aufständischen unseres Volkes haben dem Todfeind die Maske vom Gesicht ge-rissen. Und ohne Maske welken seine Kräfte dahin, wie die abgerissenen Blätter eines Baumes in der Mittagssonne.
Meinerzhagen, Schwab und Glenz, die Vorsitzenden in diesen Scheingerichtsverhandlungen, haben vor aller Welt deutlich gemacht, daß in dem von der Judenheit besetzten Deutschen Reich die Suche nach der Wahrheit als Verbrechen gilt, wenn und soweit ihre Entdeckung geeignet ist, den Jüdischen Anschlag auf das Deutsche Volk zu vereiteln.
In der OMF-BRD hat sich die Justiz im Kernbereich des Lebensschutzes für das Deutsche Volk selbst abgeschafft.
Justiz ist in ihrem Begriffe die Suche nach der Wahrheit im täglichen Leben eines Volkes. Um zu erkennen, was im Einzelfall das Recht ist, hat sie Tatsachen, also Begebenheiten und Zustände in Raum Zeit, festzustellen und danach die Rechtsfolgen auszusprechen, die das Gesetz an gegebene Sachverhalte knüpft. Für den Nachweis der Holocaustleugnung schieben die Mannheimer Richter die Feststellung der Bezugstat dem Gesetzgeber zu (Stichwort: „tatbestandliche Voraussetzung“)mit der Folge, daß der von einer Leugnungsanklage Betroffene sich vor Gericht nicht mit der These verteidigen darf, daß der Holocaust in Wirklichkeit nicht stattgefunden habe und er dies auch beweisen könne, bzw. daß der Holocaust keineswegs offenkundig und daher beweis-bedürftig sei.
Das Gericht erklärt sich bezüglich der Ermittlung der Wahrheit auf diesem Gebiet selbst für unzuständig, weil es wähnt, die Wahrheit schon vom Gesetzgeber empfangen zu haben und von ihr nicht abweichen zu dürfen, weil es gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG an den Willen des Gesetzgebers gebunden sei. Ist eine ärgere Verkehrung des Prinzips der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats denkbar? Artikel 20 Absatz 3 GG und die Prärogative der Justiz (Artikel 92, 97 GG) wurden von den Mannheimer Richtern mißachtet.
Der Gesetzgeber gibt Gesetze, nicht „Wahrheiten“. Und er schafft nicht die Tatsachen des Lebens, sondern knüpft nur die von ihm gewollten Rechtsfolgen daran. Er darf sprechen: „Du sollst…; Du sollst nicht…“ .
Aber er darf nicht sagen: „Jahwe ist unser Gott“ und nicht: „Das Deutsche Volk hat das Volk Jahwes umge-bracht.“ Auch wenn er spricht: „Die Erde ist eine Scheibe,“ und befiehlt, jene auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen, die widersprechen und sagen „Die Erde ist eine Kugel“, ist er des Teufels und sollte zur Hölle fahren. Denn die europäische Menschheit weiß seit mehr als 300 Jahren, daß solche Anmaßungen der Obrigkeit teuflischem Willen entspringen und Menschen versklaven.
Es gehört zum Kernbereich der unantastbaren Menschenwürde (Artikel 1 Abs. 1 GG), daß sich ein jeder, der wegen einer Straftat angeklagt ist, mit der den Tatvorwurf widerlegenden Wahrheit verteidigen darf. „Im Strafverfahren muß der Angeklagte …. sich in jedem Stadium des Verfahrens verteidigen können. Das Straf-verfahren darf nicht geheim sein.“ (Podlech in AK-GG, 2. Auflage, 1989, Artikel 1 Rnr. 42). Das Recht, sich verteidigen zu können, erfordert die Herstellung solcher Bedingungen im Strafverfahren, die eine wirksame Ausübung dieses Rechtes ermöglichen. Dazu gehört in erster Linie, daß das Gericht dem Angeklagten aus-reichend Gelegenheit gibt, seine Verteidigungsargumente darzulegen. Das Gericht muß diese anhören, d.h. verständig zur Kenntnis nehmen und in seine Überlegungen einbeziehen.
Es ist alles zu unterlassen, was die verstehende Aufnahme durch die Richter und die übrigen Verfahrensbetei- ligten beeinträchtigen oder verhindern könnte. Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 103 Abs. 2 GG) hat seinen Standort letztlich in Artikel 1 Absatz 1 GG (Dürig in Maunz-Dürig, Grundgesetz Artikel 1 Abs.1, Rnr. 36).
Was für geistige Wesen „das Natürlichste von der Welt“ ist (Meinerzhagen), kann das Gesetz, d.i. der verlautbarte vernünftige Wille eines Volkes, nicht zu Unrecht machen. Ein Gesetz, das solches dennoch versucht, erweist sich selbst als gesetztes Unrecht. Das Recht, sich zu verteidigen, gehört zum Kernbereich der Personenwürde. Die Ausübung eines Rechtes aber kann niemals ein Verbrechen sein! Spätestens seitdem die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses für unantastbar erklärt ist (Artikel 4 GG), ist niemand verpflichtet, an eine bestimmte Wahrheit zu glauben. Jeglicher Zweifel ist erlaubt. Daß es den Juden nicht paßt, wenn ein Deutscher den Holocaust bezweifelt, schmälert nicht den rechtlichen Schutz der Persön-lichkeit. Auch der Glaube an den Holocaust darf nicht erzwungen werden. Das Bekennen der Überzeugung (des Glaubens), daß es den Holocaust nicht gegeben habe, ist unantastbar (Artikel 4 GG).
Die Richter haben folglich die Möglichkeit zur Kenntnis zu nehmen, daß auch Richter am Holocaust zweifeln dürfen. Wenn sie gleichwohl Menschen verurteilen, weil diese von ihrem Recht, an allem zu zweifeln, Gebrauch gemacht haben, so beugen sie das Recht. Aber ist ein Richter seinem Wesen nach noch ein Richter, der wegen
Leugnung des Holocausts verurteilt, obwohl er selbst davon überzeugt ist, daß es diesen nicht gegeben hat?
Sylvia Stolz ist in diesem Lande von Personen, die sich „Richter“ nennen, für dreieinhalb Jahre ihrer Freiheit beraubt worden, weil sie sich als Verteidigerin von Ernst Zündel nicht nur für berechtigt sondern auch für verpflichtet hielt, für ihren wegen Leugnens des Holocausts angeklagten Mandanten den Versuch zu unter-nehmen, mit den in der Strafprozeßordnung dafür vorgesehenen Mitteln die „Richter“ am Holocaust zweifeln zu machen und so einen Freispruch zu erkämpfen. Spätestens seit dem Urteilsspruch gegen Sylvia Stolz vom 14. Januar 2008 - seit diesem Tage sitzt sie in Untersuchungshaft - weiß jeder, der es wissen will, was in diesem Lande los ist und wessen Wille hier geschieht. Seit diesem Tage spätestens wissen die Holocaust- juristen, wem sie dienen und daß sie das Deutsche Volk an einen satanischen Feind verraten.
Die Unantastbarkeit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses umschließt das Recht, Proselyten zu machen (Preuß in AK-GG, 2. Aufl., Artikel 4 Abs. 1 Rnr. 19). In Holocaustprozessen dürfen sich Verteidiger selbstverständlich daran geben, die Richter der Holocaustreligion abwendig zu machen. Die mündliche Ver- handlung ist hier der Ort und die Gelegenheit, alle - wirklich alle - Argumente anzuführen, die gegen die Funda- mente der Holocaustkirche sprechen. Die öffentliche mündliche Verhandlung in Holocaustprozessen ist die wesenhafte Plattform für revisionistische Propaganda. Diese ist kein Mißbrauch des Rechts zu Verteidigung, sondern die einzig wirksame Verteidigung selbst. Noch einmal Ulrich Preuß a.a.O.: „Folgerichtig ist auch die kommunikative Einwirkung auf andere zum Zwecke der religiösen oder weltanschaulichen Propaganda, der Werbung für die eigene oder der Abwerbung von einer fremden religiösen oder weltanschaulichen Über-zeugung Bestandteil dieser religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung.“ (unter Berufung auf BVerfGE 12, 14; 24, 236, 245) In Mannheim aber dürfen Verteidiger in einem Mordprozeß ohne Leiche den vermeintlich Ermordeten nicht als quicklebendigen Zeugen präsentieren. Vielmehr werden sie vom Gerichte angehalten, dem Angeklagten beizubringen, daß dieser Beweis unstatthaft ist und eine weitere Verurteilung wegen Mordes nach sich zieht. Dieser Ungeist soll jetzt auch beim Landgericht München Einzug halten.
Merken denn die Rechtsgelehrten nicht, welches Kuckucksei sie mit § 130 Abs. 3 StGB-BRD ins Nest gelegt bekommen haben? Wer ein Verbot erläßt, vermeintliche Tatsachen zu bezweifeln oder gar zu bestreiten, schafft die Justiz ab und begeht das größte denkbare Unrecht: Das Wesen der Justiz ist die Suche nach der Wahrheit. Am Anfang steht der Zweifel („in dubio pro reo“ - wer hat diesen Satz nicht schon einmal gehört?).
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Das Verbot, eine verordnete Wahrheit zu bezweifeln oder zu leugnen, enthält eine Endlosschleife: verteidigt sich der zur Verantwortung gezogene Übertreter dieses Verbots mit dem unter Beweis gestellten Argument, er habe nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit gesagt, so liegt darin ein neuerlicher Verstoß gegen das Verbot. Läßt sich der Übertreter in seinem Willen, die Wahrheit zu bezeugen, nicht brechen, verschwindet er für immer in den Verließen der Inquisition. Das ist grausamer als der Scheiterhaufen, der den Tod in kurzer Zeit
herbeiführt. Der lebenslänglich Weggeschlossene hat kein Leben mehr, das diesen Namen verdient. Unter furchtbaren seelischen Martern stirbt er über Jahrzehnte seinem physischen Ende entgegen, es sei denn, er
gibt sich als geistiges Wesen auf und unterwirft sich der Lüge. Letzteres ist das Angebot, welches die Juden uns machen. Darauf gibt es für den Deutschen Menschen nur eine einzige Antwort: „Hebe Dich hinweg Satan!“ (Mat 4,10)
Für die rechtliche Beurteilung des Holocaustmaulkorbs ist nicht auf die Meinungsäußerungsfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 GG) abzuheben. Es geht vielmehr um das Menschsein schlechthin (Artikel 1 Absatz 1 GG). Und wir Deutschen sind nicht bereit, dieses den Juden zu opfern. Wenn sie dieses Opfer von uns fordern, ist Krieg zwischen uns. Und den werden sie verlieren; denn der Geist ist unsterblich. Die Stunde ist gekommen, da sich der Esau-Segen auswirkt: „Auch Du, Esau, wirst ein Herr sein und das Joch Jakobs von dir reißen.“(1. Mose 27,40)
Die Mannheimer Holocaustjuristen gehen davon aus, daß wegen Leugnens des Holocausts auch dann zu verurteilen ist, wenn der erkennende Richter selbst überzeugt ist, daß es den Holocaust nicht gegeben hat.
Diese Einstellung hat mit Recht nichts mehr zu tun. Mit ihr treten Recht und Wahrheit, Urteil und Gerechtigkeit auseinander. Sie steht „in unerträglichem Maße zu dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden in Wider-spruch.“ Würde § 130 Abs. 3 StGB-BRD diesen Befehl enthalten - wie die Mannheimer meinen - träte „an die Stelle des gesetzlichen Unrechts das übergesetzliche Recht.“(Radbruch’sche Formel) Die Rechtsidee ist unlös- bar an die Wahrheit gebunden. Recht und Wahrheit sind wie die zwei Seiten einer Münze. Wer versucht, sie
zu scheiden, will Barbarei, einen Zustand der Unvernunft und der Gewalt.
Der Mensch ist, was er will. Wer Barbarei will, ist selbst ein Barbar. Um die Barbaren zu bezwingen, ist jedes Mittel recht, das vor der Vernunft besteht, das zu Wahrheit und Gerechtigkeit nicht in Widerspruch steht. Nach dieser Maxime hat die Sylvia Stolz ihr Handeln im Zündelprozeß ausgerichtet. Sie war dabei nicht der Illusion
verfallen, es könnte ihr gelingen, die finster zum Rechtsbruch entschlossenen Juristen auf den Pfad der Tugend zurückführen zu können. Sie mußte sich damit begnügen, die Schweigespirale um den Prozeß gegen Ernst Zündel und um die Holocaust-Inquisition überhaupt zu durchbrechen, um die elementarsten Voraussetzungen für ein Umdenken in der Öffentlichkeit zu schaffen. Das ist ihr gelungen. Die von der Judenheit geknechtete, gequälte und erniedrigte Deutsche Justiz wird jetzt selbst ihr Überlebensinteresse entdecken. Es wird sich
bestätigen, was Sylvia Stolz als Beleidigung der Mannheimer Holocaustjuristen angekreidet wurde: „Nicht alle Juristen in den Diensten der OMF-BRD sind Halunken!“
Sie haben die Wahl, auf welche Seite Sie treten wollen.
Horst Mahler, München, den 12.01.2009
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